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SG Duisburg, 27.10.2005 - S 12 AS 73/05 ER |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung einer zugeflossenen Eigenheimzulage als Einkommen bei der Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Verwendung der Eigenheimzulage zur Finanzierung einer nicht als Vermögen zu berücksichtigenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und …
Auszug aus SG Duisburg, 27.10.2005 - S 12 AS 73/05
Die Zweckrichtung würde verfehlt, wenn der Empfänger die Leistung als Einkommen zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes verwenden müsste und dadurch gehindert wäre, sie ihrer eigentlichen Zweckbestimmung zufließen zu lassen (LSG Niedersachsen/Bremen, Beschluss vom 25.04.2005, L 8 AS 39/05 ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005, L 5 B 116/05 ER AS; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2005, L 7 AS 2875/05 ER-B, jeweils mit weiteren Nachweisen). - LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2005 - L 8 AS 39/05
Berücksichtigung der Eigenheimzulage als Einkommen; Eigenheimzulage als …
Auszug aus SG Duisburg, 27.10.2005 - S 12 AS 73/05
Die Zweckrichtung würde verfehlt, wenn der Empfänger die Leistung als Einkommen zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes verwenden müsste und dadurch gehindert wäre, sie ihrer eigentlichen Zweckbestimmung zufließen zu lassen (LSG Niedersachsen/Bremen, Beschluss vom 25.04.2005, L 8 AS 39/05 ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005, L 5 B 116/05 ER AS; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2005, L 7 AS 2875/05 ER-B, jeweils mit weiteren Nachweisen). - LSG Hamburg, 07.07.2005 - L 5 B 116/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer …
Auszug aus SG Duisburg, 27.10.2005 - S 12 AS 73/05
Die Zweckrichtung würde verfehlt, wenn der Empfänger die Leistung als Einkommen zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes verwenden müsste und dadurch gehindert wäre, sie ihrer eigentlichen Zweckbestimmung zufließen zu lassen (LSG Niedersachsen/Bremen, Beschluss vom 25.04.2005, L 8 AS 39/05 ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005, L 5 B 116/05 ER AS; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2005, L 7 AS 2875/05 ER-B, jeweils mit weiteren Nachweisen).